Beitragsordnung des Physiosport Berlin e.V.

Entsprechend der Satzung des Physiosport Berlin e.V. §7 Abs. 2 gilt mit Wirkung vom 01. Januar 2010 folgende Beitragsordnung für alle Mitglieder des Vereins:

1. Beitragssätze:

Abteilung Kampfsport

Karate für Erwachsene 25 Euro mtl.
Karate für Kinder und Jugendliche  22 Euro mtl.
Judo für Erwachsene 25 Euro mtl.
Judo für Kinder 22 Euro mtl.

 

Abteilung Gesundheitssport / Rehasport

Erwachsene 23 Euro mtl.

 

Abteilung Kindersport

Eltern und Kind – Turnen 25 Euro mtl.
Kinder-Turnen 22 Euro mtl.
Rhythmische Sportgymnastik 22 Euro mtl.
Fussball 22 Euro mtl.

 

Abteilung Freizeitsport:

Zumba 23 Euro mtl.
Volleyball 23 Euro mtl.
Body Workout 23 Euro mtl.
Kraft & Ausdauer Workout 23 Euro mtl.
Schauspiel & Theatergruppe 25 Euro mtl.

 

Abteilung Behindertensport (Karate, Rollstuhlkarate, Klettern)

Rollisport Kostenfrei/Fördergruppe
Reha-Sport Verordnung vom Arzt

2. Aufnahmegebühr:

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,- Euro.
 Familien zahlen diese Gebühr nur einmal unabhängig davon wie viele Familienmitglieder beitreten.

 

3. Geschwisterrabatt:

Bei Mitgliedschaft von mehr als einem Kind pro Familie gibt es einen Rabatt von 5 Euro pro Kind. Kommt ein weiteres Kind zum Eltern-Kind-Turnen dazu, so muss für dieses Kind nur 10 Euro mehr bezahlt werden.

 

4. Partnerrabatt:

Für Ehepaare gibt es 5 Euro Rabatt auf den Gesamtpreis.

 

5. Aktivmitglieder

Möchte ein Mitglied mehr als eine Sportart im Verein nutzen, so erhöht sich der Beitrag um 6,- Euro für jede weitere Sportart im Monat.

 

6. Beitragszahlung:

Die Beitragszahlung ist eine Bringepflicht und hat mindestens 4 Wochen im Voraus zu erfolgen, wenn keine anderen Festlegungen durch den
Vorstand erfolgen. Sie ist unbar zu entrichten und erfolgt je nach Festlegung des Schatzmeisters durch eine Banküberweisung oder im
Einzugsverfahren. Bei den jeweiligen Vereinsbeiträgen der einzelnen Abteilungen handelt es sich um Monatsbeiträge.

 

7. Beitragsermäßigung:

Auf Antrag mit schriftlicher Begründung bei längerer Krankheit ab 4 Wochen kann der Vorstand den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.

 

8. Umlagen:

Die Mitgliederversammlung kann zur Deckung abteilungs- und sportspezifischer Aufwendungen zur Sicherung des Trainings- und
Wettkampfbetriebes zusätzliche finanzielle Umlagen beschließen. Umlagen können nur mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder
beschlossen werden. In Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand und dem/der SchatzmeisterIn können Umlagen auch abteilungsintern erfolgen.

 

9. Beitragsrückstände:

Beitragsrückstände von 2 Monaten sind mündlich durch den Trainer bzw. Kassierer anzumahnen, von über 4 Monaten schriftlich durch den Kassierer
und darüber hinaus durch den 1. Vorsitzenden des Vereins anzumahnen. Sollte trotz dieser Mahnungen keine Reaktion erfolgen, können die
Beitragsrückstände durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden.

 

10. Nichtmitglieder:

Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, können 2 Wochen an
den jeweiligen Übungsstunden beitragsfrei teilnehmen.

 

11. Ehrenmitglieder und Fördermitglieder sind beitragsfrei.

Fördermitglieder sind Mitglieder, die den Verein durch finanzielle und materielle Beiträge oder durch Dienstleistungen unterstützen und die nicht
am Wettkampfbetrieb oder regulären Training teilnehmen.